AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen

  1. Geltung der AGB
    1. Für alle Leistungen und Lieferungen der Schildhain GmbH an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
    2. Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.
    3. Diese AGB sind Bestandteil eines jeden mündlich oder schriftlichen Vertrages der Schildhain GmbH mit Auftraggebern. Hierbei werden immer Dienstverträge geschlossen.
    4. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Schildhain GmbH, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
    5. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
  2. Abwicklung von Aufträgen
    1. Angebote der Schildhain GmbH an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Schildhain GmbH an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Schildhain GmbH einen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an die Schildhain GmbH zu sehen, das der Annahme durch die Schildhain GmbH bedarf.
    2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt- oder Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen zu Lasten der Schildhain GmbH der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.
    3. Besprechungsprotokolle, die die Schildhain GmbH fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen sieben Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen verbindlich.
    4. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die die Schildhain GmbH erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Schildhain GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software (z.B. Webseiten, Applikationen, etc.) gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.
  3. Beauftragung von Dritten
    1. Die Schildhain GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen bzw. Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
  4. Vergütung der Leistungen
    1. Sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Schildhain GmbH erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen der Schildhain GmbH für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist in nachfolgend Ziff. 6.6. bis 6.8. geregelt.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Schildhain GmbH berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.
    3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
    4. Das Erstellen von Angeboten durch die Schildhain GmbH ist für den Auftraggeber kostenfrei. Ebenso die erste Abstimmung vor der Angebotserstellung.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
    2. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
    3. Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.
    4. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behalten wir uns vor das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.
  6. Nutzungsrechte: Umfang und Vergütung
    1. Die Schildhain GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte muss zwischen der Schildhain GmbH und dem Auftraggeber immer schriftlich geregelt sein und erfordert eine gesonderte Vergütung an die Schildhain GmbH.
    2. Werden Werke bzw. Entwurfsvarianten später durch den Auftraggeber in größerem Umfang als zu dem Zweck oder in dem Medium, für den oder für das sie ursprünglich beauftragt wurden, genutzt, ist die Schildhain GmbH berechtigt, für diese erweiterte Nutzung eine nachträgliche Vergütung in Rechnung zu stellen.
    3. Die Schildhain GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Schildhain GmbH erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils nur in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen nicht die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der Schildhain GmbH.
    4. Die Arbeiten (Konzepte, Texte, Entwürfe, Werkzeichnungen, Software) der Schildhain GmbH sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    5. Zieht die Schildhain GmbH zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung 6.1. bzw. 6.2. erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Schildhain GmbH den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren.
    6. Die Schildhain GmbH hat das Recht, insofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, ihre Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung im Internet oder in Printportfolios zeitlich unbegrenzt und nach eigenem Ermessen zu nutzen und zu präsentieren (unter Nennung des Auftraggebers, der Marke und ggf. beteiligter Dritter, wie z. B. Grafiker, Texter, etc.). Das betrifft auch vom Auftraggeber ungenutzte Entwürfe, die die Schildhain GmbH auf Wunsch anonym also ohne die Nennung des Auftraggebers darstellt.
  7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Schildhain GmbH Gestaltungsfreiheit.
    2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Schildhain GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Schildhain GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  8. Herausgabe von Daten
    1. Die Schildhain GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Quellcodes und Daten herauszugeben, die über den vereinbarten Nutzungszweck hinausgehen.
    2. Wünscht der Auftraggeber, dass die Schildhain GmbH ihm die über den vereinbarten Nutzungszweck hinausgehenden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    3. Die Schildhain GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Schildhain GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  9. Gewährleistung
    1. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    2. Mit der Abnahme des Auftrags übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    3. Die Schildhain GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
    4. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Schildhain GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    5. Soweit Schildhain GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Schildhain GmbH nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
    6. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Schildhain GmbH, stellt er die Schildhain GmbH von der Haftung frei.
    7. Liegt ein Mangel vor, den die Schildhain GmbH zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern.
    8. Die Gewährleistungspflicht der Schildhain GmbH erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung der Agentur durch den Auftraggeber.
  10. Haftungsbeschränkung
    1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Schildhain GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Schildhain GmbH, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
    2. Schadensersatzansprüche gegen die Schildhain GmbH verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.
  11. Verschwiegenheitsverpflichtung
    1. Die Schildhain GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Schildhain GmbH vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
  12. Datenschutz/Datensicherung
    1. Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Schildhain GmbH übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Schildhain GmbH im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
    2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der Schildhain GmbH während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
    3. Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Schildhain GmbH sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
  13. Schriftform
    1. Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).
  14. Erfüllungsort
    1. Erfüllungsort ist der Sitz der Schildhain GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Berlin.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  15. Schlussbestimmung
    1. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Berlin, August 2023

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